Wanderpokal
Präambel
Dieser Wanderpokal wird jährlich zur Jahreshauptversammlung in Verbindung mit einer Ehrenurkunde vergeben.
Er muss jedes Jahr neu errungen werden.
Sinn und Zweck dieser Auszeichnung soll der Verbesserung der Gestaltung der Kleingärten sowie der Einhaltung der Kleingartenordnung dienen.
§ 1
Einhaltung der KGO vom 20.10.2004 in allen seinen Teilen
§ 2
Verstöße gegen die KGO
§ 3
Teilnahme an Gemeinschaftsarbeiten und am Gemeinschaftsleben des KGV
§ 4
Gestaltung der Kleingärten
§ 4.1
Kleingärtnerische Nutzung und Bewirtschaftung
§ 4.2
Ordnung und Sauberkeit im Kleingartengarten (allgemeiner Zustand)
§ 4.3
Anpflanzung und Pflege der Obstgehölze
§ 4.4
Pflege der Gartenlaube (äußeres Erscheinungsbild)
§ 4.5
Beseitigung von nicht in den Kleingarten gehörenden Sträuchern und Bäumen
§ 4.6
Kompostierung von Pflanzenabfällen
Die §§ 1. - 3. werden vom Vorstand eingeschätzt
Die §§ 4. - 4.6 werden vom Gartenfachberater und 2 - 3 unabhängigen Gartenmitgliedern eingeschätzt.
Eine Begehung und Kontrolle der Kleingärten wird 2 - 3mal jährlich vor der Jahreshauptversammlung durchgeführt.